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Fall PC Handels GmbH & Co. KG
Aufgabe aus der Abgabenordnung
Sachverhalt 1
Am laufenden Gewinn bzw. Verlust sowie an den stillen Reserven der PC Handels GmbH & Co. KG, im Folgenden kurz PC KG genannt, mit Geschäftsleitung in Dortmund, sind die PC GmbH, mit Geschäftsleitung ebenfalls in Dortmund, als Komplementärin zu 50 % sowie Paul Cornelius (PC) mit Wohnsitz in Essen und Herbert Maus (HM) mit Wohnsitz in Hamburg zu je 25 % als Kommanditisten beteiligt.
Die Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag hinsichtlich Geschäftsführung und Vertretung der KG entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB). Am Stammkapital der PC GmbH sind PC und HM zu je 50 % beteiligt, einziger Geschäftsführer der PC GmbH ist PC.
Das Finanzamt Dortmund stellte entsprechend den Angaben der von PC am eingereichten Feststellungserklärung 2003 die Besteuerungsgrundlagen wie folgt fest:
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Laufender Gewinn aus
Gewerbebetrieb | 300 000
€ |
Veräußerungsgewinn (Teilbetrieb) | 1 500 000 € |
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Gewinnverteilung | Laufender Gewinn | Veräußerungsgewinn |
PC GmbH | 150 000 € | 750 000 € |
PC | 75 000 € | 375 000 € |
HM | 75 000 € | 375 000 € |
Der Gewinnfeststellungsbescheid 2003 wurde, mit einem Vorbehaltsvermerk versehen, am zur Post gegeben.
Da die Gesellschafter einen gemeins...