Zur Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheides gegen den Arbeitgeber nach § 42d Abs.1 EStG
Leitsatz
Die Klage eines Arbeitnehmers gegen den LSt-Haftungsbescheid, der sich gegen seinen Arbeitgeber richtet, ist zulässig.
Regelmäßig ist der Arbeitnehmer durch den LSt-Haftungsbescheid gegen den Arbeitgeber beschwert, insbesondere dann, wenn der
Arbeitgeber den Arbeitnehmer in Regress nimmt.
Ein Regressverzicht des Arbeitgebers führt nicht zu der Berechtigung, die LSt nach dem Nettosteuersatz zu berechnen. Wegen
des Zuflussprinzips bleibt es beim Bruttosteuersatz.
Stempelkartenprotokolle bzw. Lohnzettel können die wirklich gezahlten Löhne widerspiegeln, sofern nicht ersichtlich ist,
dass der Arbeitgeber diese Angaben manipuliert hat bzw. zu erkennen ist, warum er dies hätte tun sollen.
Die Klage des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber-Haftungsbescheid ist in seiner Reichweite beschränkt. Als Dritter kann
der Arbeitnehmer nur Einwendungen geltend machen, wenn eine Beeinträchtigung seiner Rechtssphäre vorliegt. Haftungsbeträge,
die andere Arbeitnehmer betreffen, können nicht angefochten werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DAAAD-48783
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