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NWB Nr. 35 vom Seite 2756

Missverhältnis von Insolvenzrecht und Steuerrecht beim Rangrücktritt

Thomas Carlé

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2798Das Insolvenzrecht hat – wie auch das GmbH-Recht – Berührungspunkte zum Steuerrecht. Dieses spielt auch eine Rolle bei Maßnahmen, die zur Vermeidung einer Insolvenz getroffen werden. Insbesondere gilt dies für den Rangrücktritt des Gesellschafters, mit dem dieser mit seinen Forderungen im Rang gegenüber anderen Gläubigern der Gesellschaft zurücktritt, um das Entstehen eines Insolvenzgrunds zu vermeiden oder einen vorhandenen zu beseitigen. Hier besteht ein Spannungsverhältnis und es bestand Rechtsunsicherheit.

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Zivilrechtliche Ausgangslage

[i]Abfolge gesetzlicher ÄnderungenDas Insolvenzrecht gibt vor, welche Verbindlichkeiten einer GmbH in den Überschuldungsstatus einer GmbH aufzunehmen sind. Der Überschuldungsstatus wiederum ist maßgeblich für die Frage, ob ein Insolvenzantrag zu stellen ist. Bei Gesellschafterdar-lehen war in den vergangenen zwei Jahrzehnten eine Rechtsentwicklung zu beobachten. Diese Rechtsänderungen – verbunden mit Auslegungshilfen durch die Rechtsprechung – haben dazu geführt, dass der so genannte qualifizierte Rangrücktritt erforderlich war, um ein Gesellschafterdarlehen nicht in den Überschu...