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BFH  - V R 20/10 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: InsO § 178 Abs 3, AO § 251 Abs 2, UStG 2005 § 17 Abs 1

Rechtsfrage

1. Führt nach dem Wortlaut der eindeutigen Regelung des § 178 Abs. 3 InsO (Voraussetzungen und Wirkungen der Feststellung einer Forderung) die Eintragung einer Steuerforderung in die Insolvenztabelle dazu, dass der materiell-rechtliche Steueranspruch nur unter den dort genannten Voraussetzungen geändert werden kann?

2. Sind weiterhin unter Berücksichtigung des materiell-rechtlichen Gehaltes des Steueranspruches auch Änderungen nach einzelsteuergesetzlichen Vorschriften (AO, UStG) möglich?

Änderung; Berichtigung; Bestandskraft; Insolvenz

Fundstelle(n):
UAAAD-48734

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