BFH - VI R 61/09 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: AO § 173 Abs 1 Nr 1, EStG § 42e, EStG § 42d, FGO § 76 Abs 1, BGB § 242
Rechtsfrage
Stornierung von zu Unrecht als Arbeitslohn versteuerten sog. Nachteilsausgleichszahlungen des Arbeitgebers an eine Zusatzversorgungskasse - Ist die Rückgängigmachung der vom Arbeitgeber vorgenommenen Kürzung des Bruttoarbeitslohns des Jahres 2006 um die in den Jahren 2001 bis 2005 zu Unrecht als lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn behandelten sog. Nachteilsausgleichszahlungen durch Änderung des bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids für 2006 gemäß § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO rechtswidrig - Kenntniszurechnung im Rahmen des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO - Bindungswirkung einer dem Arbeitgeber erteilten Anrufungsauskunft (§ 42e EStG) und Sperrwirkung des § 42d Abs. 3 Satz 4 Nr. 1 EStG?
Anrufungsauskunft; Bindungswirkung; Nachteilsausgleich; Negative Einnahme; Tatsache; Treu und Glauben
Fundstelle(n):
VAAAD-48725