BFH - VII R 23/10 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: ZK Art 202 Abs 2
Rechtsfrage
Inanspruchnahme des Klägers
für Einfuhrabgaben für Waren, die nach Bestellung im Internet und
Abwicklung im Inland durch den Kläger von China unter falschen Wert- und
Inhaltsangaben nach Deutschland versandt worden sind.
Wird nach Art. 202 Abs. 2 zweiter
Anstrich ZK auch derjenige Zollschuldner, der, ohne am Verbringen der Ware
unmittelbar beteiligt zu sein, dadurch das Verbringen der Ware ermöglicht
oder erleichtert hat, dass er für den Verkauf der Ware an einen Abnehmer
im Zollgebiet der Union sorgt und dabei weiß, dass die Ware unter
Umständen nicht vorschriftsmäßig in das Zollgebiet verbracht
werden wird?
Das Verfahren VII R 23/10 ist durch Beschluss vom
ausgesetzt.
Einfuhrabgaben; Verbringen
Fundstelle(n): HAAAD-48708
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