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BFH  - VII R 23/10 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: ZK Art 202 Abs 2

Rechtsfrage

Inanspruchnahme des Klägers für Einfuhrabgaben für Waren, die nach Bestellung im Internet und Abwicklung im Inland durch den Kläger von China unter falschen Wert- und Inhaltsangaben nach Deutschland versandt worden sind.

Wird nach Art. 202 Abs. 2 zweiter Anstrich ZK auch derjenige Zollschuldner, der, ohne am Verbringen der Ware unmittelbar beteiligt zu sein, dadurch das Verbringen der Ware ermöglicht oder erleichtert hat, dass er für den Verkauf der Ware an einen Abnehmer im Zollgebiet der Union sorgt und dabei weiß, dass die Ware unter Umständen nicht vorschriftsmäßig in das Zollgebiet verbracht werden wird?

Das Verfahren VII R 23/10 ist durch Beschluss vom ausgesetzt.

Einfuhrabgaben; Verbringen

Fundstelle(n):
HAAAD-48708

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