BFH - I R 67/10 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: FGO § 110 Abs 2,
AO § 174 Abs
3,
AO § 172,
AO § 175 Abs 1 S
1 Nr 2
Rechtsfrage
Können Ertragsteuerbescheide, die aufgrund eines FG-Urteils ergangen sind aber gleichwohl (erneut) mit Einspruch angefochten wurden, nach den Änderungsvorschriften der Abgabenordnung geändert werden, weil ein später ergangenes FG-Urteil betreffend abziehbare Vorsteuerbeträge in den Ertragsteuerbescheiden noch nicht berücksichtigt werden konnte? Nach welcher Änderungsvorschrift wäre eine solche Änderung zulässig? - Wann sind die nicht abziehbaren Vorsteuerbeträge ertragsteuerlich (nachträglich) zu berücksichtigen (in den jeweiligen Zahlungsjahren oder erst zu einem späteren Zeitpunkt)?
Abfluss; Abzugsfähigkeit; Änderungsvorschrift; Betriebsausgabe; Vorsteuer
Fundstelle(n):
EAAAD-48693