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Hinzurechnung steuerfreier Dividenden
Anmerkung zum
[i]BFH, Urteil v. 3. 3. 2010 - I R 109/08 NWB IAAAD-44130 Mit Urteil v. - I R 109/08 hat der I. Senat des BFH entschieden, dass Erträge aus Anteilscheinen eines Wertpapier-Sondervermögens nach § 8 Nr. 5 GewStG 2002 dem Gewinn aus Gewerbebetrieb hinzuzurechnen sind, soweit sie auf Gewinnanteile aus Beteiligungen des Wertpapier-Sondervermögens entfallen und damit nach § 8b Abs. 1 KStG 2002 i. V. mit § 40 Abs. 2 KAGG bei der Ermittlung des Einkommens des gewerblichen Anlegers außer Ansatz bleiben.
I. Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Dividendenerträgen eines Investmentvermögens auf Ebene des Anlegers
1. Anwendung des Trennungsprinzips
a) Qualifizierung der maßgeblichen Einkunftsart
Soweit der Fondsausgangsseite in den (ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen) Erträgen Dividenden aus der Fondseingangsseite gegenüberstehen, sind auf Ebene des Anlegers § 3 Nr. 40 EStG sowie § 8b KStG anzuwenden. Dies ordnet der unter dem Sachverhalt des hier besprochenen Urteils für das Jahr 2003 geltende § 40 Abs. 2 KAGG genauso an, wie die heute in etwa gleichlautende Vorschrift des § 2 Abs. 2 Satz 1 InvStG.
[i]Verschiedenartigkeit der Einkünfte für Qualifikation der Einkunftsart ohne BedeutungBei Erträgen aus Investmentvermögen gilt ebenso wie bei Erträgen aus Kapitalgesellschaften das sog. Trennungsprinzip. Obwohl für den Anleger ...