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Einkommen-/Lohnsteuer | Werbungskostenabzug eines Arbeitnehmers für Aufwendungen für sozialversicherungsrechtliches Statusfeststellungsverfahren
Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV (sog. Statusfeststellungsverfahren) sind durch das Arbeitsverhältnis veranlasst und deshalb als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen (Bezug: § 9 Abs. 1 Satz 1, § 10 Abs. 1 Nr. 2 und 3 EStG; § 7, § 7a SGB IV).
Ob Sozialversicherungspflicht besteht, ist nach sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften zu bestimmen. Entscheidungen des zuständigen Sozialversicherungsträgers, z. B. der Krankenkasse, sind dabei für die Steuerbehörden grundsätzlich verbindlich und im Besteuerungsverfahren zu beachten. Nicht nur die das Arbeitsverhältnis betreffenden bürgerlich-rechtlichen oder arbeitsrechtlichen, sondern auch die mit einer Beschäftigung (§ 7 SGB IV) einhergehenden öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten, z. B. zur Klärun...