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Veräußerungsverlust nach Veräußerung von Kommanditbeteiligungen an einer durch Umwandlung einer landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft entstandenen KG
(1) Bei Veräußerung eines Mitunternehmeranteils i. S. von § 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG kann ein Veräußerungsverlust i. S. von § 16 Abs. 2 Satz 1 EStG auch darauf beruhen, dass sich aufgrund von späteren Feststellungen der Betriebsprüfung ein höheres Kapitalkonto des Veräußerers zum Zeitpunkt der Veräußerung ergibt. Mehrgewinne, die sich für den ausgeschiedenen Gesellschafter aufgrund einer späteren Betriebsprüfung ergeben, sind ihm nach dem vereinbarten Gewinnverteilungsschlüssel zuzurechnen, sofern die Gesellschaft eine Einheitsbilanz erstellt; die Zurechnung wird nicht durch die Höhe des Veräußerungspreises begrenzt. (2) Wurden Kommanditanteile zwischen fremden Dritten veräußert, so ist grundsätzlich von einer entgeltlichen Veräußerung auszugehen. Ein Veräußerungsgewinn bzw. -verlust entsteht nur dann nicht, we...