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BMF 10.08.2010 IV C 2 -S 2742/07/10009, StuB 16/2010 S. 636

Aufhebung des BMF-Schreibens zur steuerrechtlichen Behandlung des Erwerbs eigener Anteile

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das IV C 6 – S 2741 – 12/98 (BStBl I S. 1509 ff.) aufgehoben. Die Grundsätze dieses Schreibens sind in allen offenen Fällen, die unter das Halbeinkünfteverfahren fallen, nicht mehr anzuwenden.

Die Grundsätze sind auf das damalige Vollanrechungsverfahren zugeschnitten und aufgrund zwischenzeitlich erfolgter umfangreicher Gesetzesänderungen im Steuer- und Gesellschaftsrecht überholt.