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Bundeskabinett beschließt am Änderung des Umwandlungsrechts
RA/FAStR/WP Harald Schumm, Schumm & Aigner GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg
I. Vorbemerkungen
Die Richtlinie 2009/109/EG vom (ABl L 259 vom , S. 14) hat zu Änderungen der Richtlinien 77/91/EWG, 78/855/EWG, 82/891/EWG und 2005/56/EG hinsichtlich der Berichts- und Dokumentationspflichten bei Verschmelzungen und Spaltungen von Gesellschaften geführt und muss, soweit die Änderungen zwingende Vorschriften betreffen, bis zum in Deutsches Recht umgesetzt und im Umwandlungsgesetz (UmwG) nachvollzogen werden.
Die Bundesregierung will nach eigenem Bekunden den Wirtschaftsstandort Deutschland weiter stärken und Unternehmen von überflüssigen bürokratischen Hürden befreien. Ausgehend vom Referentenentwurf zur Änderung des Umwan...