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NWB BB 9/2010 S. 265
Einbringung einer Einzelpraxis
Wenn ein Einzelunternehmen in eine neue Gesellschaft eingebracht worden ist, sind Darlehensverbindlichkeiten und -zinsen bei den Einkünften der neuen Gesellschaft zu erfassen, soweit Kapital, das der neuen Gesellschaft überlassen wird, durch diese Darlehen finanziert worden ist ( NWB XAAAD-37477).