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BFH 30.06.2010 II R 12/09, NWB 34/2010 S. 2685

Grundsteuer | Befreiung für korporierte Religionsgesellschaften

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die Beschränkung der Grundsteuerbefreiungen nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und § 4 Nr. 1 GrStG auf solche Religionsgesellschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, sowie auf jüdische Kultusgemeinden ist nicht verfassungswidrig. (2) Die Vorschriften über die Einheitsbewertung des Grundvermögens sind trotz der verfassungsrechtlichen Zweifel, die sich aus den lange zurückliegenden Hauptfeststellungszeitpunkten des bzw. – im Beitrittsgebiet – des und darauf beruhenden Wertverzerrungen ergeben, jedenfalls für Stichtage bis zum noch verfassungsgemäß.