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Einkommensteuer | Grenzbetragsregelung beim Kindergeld
Mit Beschluss vom hat das BVerfG die wegen der fehlenden Härtefallregelung in § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG eingelegte Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, da der Beschwerdeführer nicht in seinen Grundrechten aus Art. 3 Abs. 1 GG und Art. 6 Abs. 1 GG verletzt sei. Zur Begründung führt das BVerfG im Wesentlichen aus: Die Entscheidung des Gesetzgebers, die Grenzbetragsregelung des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG gesetzestechnisch als Freigrenze und nicht als Freibetragsregelung auszugestalten, liege im Rahmen der ihm zustehenden Typisierungs- und Pauschalierungsbefugnis und sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Diese Regelung vereinfache den Vollzug der betroffenen Norm durch die Finanzverwaltung erheblich. Denn bei einer gleitenden Übergangsregelung durch einen Freibetrag ergäbe sich ein erheblicher Verwaltungsmehraufwand, da bei Einkünften und Bezüge...