Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 6 K 2314/07 EFG 2011 S. 33 Nr. 1

Gesetze: EStG § 9; EStG 2005 § 4 Abs. 5 Nr. 6b; EStG § 7 Abs. 4 Nr. 2; EStG § 33

Berechnung des Gegenwerts bei Erneuerung eines asbestbelasteten Daches - Arbeitszimmer als Mittelpunkt der künftigen gesamten Berufstätigkeit (Mediation)

Leitsatz

Muss die Erneuerung eines asbesthaltigen Daches bei einem Reihenhaus deshalb vorgenommen werden, weil sämtliche Nachbarn dies beschlossen haben und bei der Alternative des Abschneidens der asbesthaltigen Platten Asbest freigesetzt würde, so liegt dem Grunde nach eine außergewöhnliche Belastung vor.

Für die Gesundheitsschädlichkeit der Freisetzung von Asbest bedarf es keines Sachverständigengutachtens, da dies auf gesicherten Erkenntnissen beruht und allgemein bekannt ist.

Bei der Berechnung des Gegenwerts durch die Verlängerung der Lebensdauer des neuen Daches gegenüber der restlichen Nutzungsdauer des bisherigen Daches ist auf die Nutzungsdauer des gesamten Gebäudes, die gemäß § 7 Abs. 4 Nr. 2 EStG typisierend mit 50 Jahren angenommen wird, abzustellen.

Steht ein Arbeitnehmer kurz vor dem Eintritt in den Ruhestand und beabsichtigt er, sodann selbstständig als Mediator tätig zu werden, so unterliegen die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer für die Zeit, in der er noch nicht selbstständig tätig ist, nach dem Grundsatz der Abschnittsbesteuerung der Abzugsbeschränkung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2010 S. 1419 Nr. 23
EFG 2011 S. 33 Nr. 1
EStB 2011 S. 119 Nr. 3
StBW 2011 S. 297 Nr. 7
KAAAD-48357

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen