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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 4 K 3311/08

Gesetze: EStG § 11, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7

Zufluss von Darlehenszinsen

Leitsatz

  1. Ein Zufluss von Darlehenszinsen bei dem Gesellschafter liegt vor, wenn die Gesellschaft den Betrag auf einem für den Gesellschafter gesondert geführten Konto gutschreibt. Etwas anderes gilt dann, wenn der Schuldner ist nicht leistungsfähig oder -bereit.

  2. Die zeitnahe Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Finanzamt ist ein Indiz für die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
SAAAD-48350

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