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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 2 K 2190/07 F

Gesetze: EStG § 3 Nr. 40 Buchst. c, EStG § 3c Abs. 2 Satz 1, EStG § 17 Abs. 1 Satz 1, EStG § 17 Abs. 2 Satz 1, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 14 Abs. 1

Halbabzugsverbot bei geringfügigen Einnahmen – Verlust aus der Veräußerung eines GmbH-Anteils zum Kaufpreis von 1 €

Leitsatz

  1. Das Halbabzugsverbot des § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG greift hinsichtlich des Verlustes aus der Veräußerung eines GmbH-Anteils auch dann ein, wenn durch die Beteiligung nur geringfügige zur Hälfte steuerfreie Einnahmen erzielt worden sind (hier: Veräußerung zum Kaufpreis von 1 €).

  2. Das Halbabzugsverbot ist als zulässige typisierende Komplementärregelung zu § 3 Nr. 40 EStG verfassungsgemäß.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EStB 2010 S. 461 Nr. 12
KÖSDI 2010 S. 17059 Nr. 8
KÖSDI 2010 S. 17184 Nr. 11
NWB-Eilnachricht Nr. 35/2010 S. 2762
LAAAD-48348

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