Umsatzsteuer: Unternehmereigenschaft eines Vereins, Vorsteuerabzugsberechtigung
Leitsatz
1. Bei einem eingetragenen Verein mit dem Zweck der Datenklassifikation zur Vereinfachung des Datentransfers zwischen Handelspartnern
besteht der Leistungsaustausch zwischen ihm und seinen Mitgliedern in der Schaffung einer gemeinsamen Entwicklungsplattform,
der Begleitung und Koordination des Entwicklungsprozesses und der anschließenden Überlassung der entwickelten Standards zur
unmittelbaren Anwendung im eigenen Unternehmen.
2. Das der Verein mit dieser Leistungserbringung zugleich den ihm vorgegebenen Vereinszweck erfüllt, ist unschädlich.
3. Bei der Beurteilung des unmittelbaren Zusammenhangs zwischen Leistung und dem erhaltenen Gegenwert kommt es nicht darauf
an, dass die Mitgliedsbeiträge nicht individuell nach dem jeweiligen Nutzungsvorteil für das Unternehmen des Mitglieds gestaffelt
sind.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2010 S. 2035 Nr. 23 NAAAD-48304
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