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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 11 K 242/08 E

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 4

Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte – Verkehrsgünstigere längere Fahrroute

Leitsatz

Aufgrund der extrem hohen Verkehrsbelastung auf der Autobahn A 40 ist für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zwischen dem Duisburger Norden und der Umgebung von Düsseldorf eine 5 km längere Strecke (49 statt 44 km) unter Einbeziehung der A 42 als verkehrsgünstigere Fahrroute i. S. d. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 4 EStG anzusehen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
JAAAD-48301

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