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Gesellschaftsrecht | Kurzfristige Überbrückungskredite als Ausnahme von Eigenkapitalersatzregeln (vor MoMiG)
Eine mit Mitaktionären koordinierte, auf die Verhinderung der Insolvenz einer AG gerichtete Kapitalhilfe eines Aktionärs, der 15 % der Aktien hält, kann in Altfällen – vor Inkrafttreten des MoMiG – dessen für die Auslösung der Haftung nach den Eigenkapitalersatzregeln konstitutives unternehmerisches Interesse begründen. Eine Ausnahme von den Grundsätzen des Eigenkapitalersatzrechts bei kurzfristigen Überbrückungskrediten ist allenfalls dann gerechtfertigt, wenn aufgrund der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft binnen drei Wochen mit der Rückzahlung fest zu rechnen ist. Im Streitfall war die Zeichnung von Schuldverschreibungen daher als eigenkapitalersetzendes Darlehen anzusehen. Der Rückzahlungsanspruch konnte nur nachrangig geltend gemacht werden (analog § 32a Abs. 1 GmbHG a. F.) und ein Anspruch des Dar...