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Lohnsteuer | Anlaufhemmung und Antragsveranlagung
Offenbar häufen sich die Klageverfahren, bei denen Steuerpflichtige auch für die Veranlagungszeiträume vor 2005 eine Antragsveranlagung unabhängig von der Anlaufhemmung des § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO begehren. Das FG Sachsen hatte dies aktuell bestätigt (Urteil v. - 6 K 2168/08 NWB QAAAD-45789, NZB [i]Ermel, NWB 31/2010 S. 2443;Lauscher, NWB 33/2010 S. 2604eingelegt, Az. beim BFH: VI B 61/10). Beim FG Münster ist in derselben Frage eine Klage anhängig (Az.: 9 K 2309/10 E), ebenso beim FG Köln, in der die Klägerin die Durchführung der Einkommensteuerveranlagungen für die Jahre 2002 bis 2004 begehrt (Az.: 10 K 1349/10).