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Familienleistungsausgleich und Kindergeld
Das Kindergeld ist dazu bestimmt, im laufenden Kalenderjahr das steuerliche Existenzminimum eines Kindes einschließlich des Bedarfs für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung von der Einkommensteuer freizustellen. Das Kindergeld beträgt monatlich für das erste und zweite Kind 184 €, für das dritte 190 € und ab dem vierten Kind 215 €. Bewirkt das Kindergeld noch nicht die vollständige Freistellung des Existenzminimums und der Bedarfe für die Betreuung und Erziehung oder Ausbildung eines Kindes, sind bei der Einkommensteuerveranlagung der Eltern die Freibeträge i. S. des § 32 Abs. 6 EStG vom Einkommen abzuziehen und der Anspruch auf das Kindergeld der tariflichen Einkommensteuer hinzuzurechnen. Damit Sie bei der Vielzahl an einkommensteuerlichen Entlastungsmöglichkeiten schnell die passende Lösung für Ihre Mandanten finden, stehen Ihnen in der NWB Datenbank unterschiedliche Werkzeuge zur Verfügung.
Berechnungsprogramm für verschiedene Veranlagungszeiträume
[i]Das Programm „Familienleistungsausgleich” können Sie unter der NWB DokID NWB OAAAB-05526aufrufen Mit dem Berechnungsprogramm „Familienleistungsausgleich” lassen sich für verschiedene Veranlagungszeiträume der Kinderfreibetrag, der Freibetrag für die Erziehung oder Ausbildung und das Kindergeld berechne...