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NWB Nr. 33 vom Seite 2604

Anlaufhemmung bei Antragsveranlagungen

[i]Anlaufhemmung auch bei Antragsveranlagungen zu berücksichtigenDas FG Köln hatte bereits mit Urteil v. (11 K 4917/07 NWB LAAAD-07919, rkr.) entschieden, dass bei verfassungskonformer Auslegung des § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO die Anlaufhemmung auch bei Antragsveranlagungen nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG zu berücksichtigen sei. Dem hatte sich zuletzt das NWB QAAAD-45789, Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, Az. beim BFH: VI B 61/10) ausdrücklich angeschlossen. [i]Lauscher, NWB 29/2010 S. 2290 Beide Finanzgerichte haben sich dabei auf die Begründung der – gescheiterten – Vorlagebeschlüsse des und VI R 46/05 (BStBl 2006 II S. 808 und 820) gestützt und diese wieder aufgegriffen.

[i]Anderer Ansicht: FG Baden-WürttembergDiesen beiden Entscheidungen ist nun das NWB LAAAD-48027, Revision eingelegt, Az. beim BFH: VI R 53/10) entgegengetreten. Es hat die Klage auf Durchführung von im November 2008 beantragten Veranlagungen für die Jahre 2002 und 2003 abgewiesen. Die Stuttgarter Richter begründen ihr Urteil im Wesentlichen mit dem Wegfall der früheren Zweijahresfrist des § 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2 EStG a. F. Nach Auffassung des Senats seien damit auch Bedenken des BFH weggefallen (bzw. überholt), die den Vorlagebeschluss v. - VI R 46/05 maßgeblich getragen hä...