Höhe der Anschaffungskosten für den Erwerb eines Grundstücks - Erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG beim Organträger
Leitsatz
Als Anschaffungskosten bei Erwerb eines Grundstücks im Zwangsversteigerungsverfahren sind das Meistgebot zuzüglich der Anschaffungskosten
für den Erwerb der Grundschulden abzüglich der Erlöse im Zwangsversteigerungsverfahren anzusetzen.
Ist durch Berücksichtigung eines bestimmten Aufwandsbetrages bei einer Organgesellschaft gesichert, dass der entsprechende
Ertrag auf der Seite der Schwester-Organgesellschaft nach der Zusammenrechnung auf der Ebene des Organträgers nicht der Gewerbesteuer
unterfällt, so bedarf es zur Vermeidung der Gewerbesteuer, die der entsprechende Ertrag einer Nicht-Organgesellschaft erfahren
würde, keiner zusätzlichen gewerbesteuerlichen Begünstigung. Durch die Zusammenrechnung auf der Ebene des Organträgers ist
der Gesetzeszweck bereits erreicht.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DAAAD-47999
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