Einkünfteerzielungsabsicht für ein Haus, das nach Beendigung des Mietverhältnisses mit dem früheren Mieter durch Aufhebungsvertrag
zunächst leersteht und dann veräußert wird
Leitsatz
Wird der Mietvertrag über ein vermietetes Haus durch Vereinbarung zwischen dem Eigentümer und dem Mieter aufgehoben, so fehlt
mit Ablauf des Aufhebungszeitpunkt eine Einkünfteerzielungsabsicht beim Eigentümer, wenn er keine ernsthaften und nachhaltigen
Vermietungsbemühungen ergreift, das Haus ca. 1 Jahre nach Auszug des Mieters veräußert und zuvor beim Aufhebungsvertrag schon
das Haus zum Verkauf angeboten hat.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): ZAAAD-47996
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