Ermittlung des Veräußerungsgewinns im Sinne des § 23 Abs. 3
EStG
Leitsatz
Bei der Ermittlung des
Veräußerungsgewinns aus einem Grundstücksgeschäft i.S.d. in § 23 Abs. 1 S. 1
Nr. 1 EStG sind die wirtschaftlichen Vorteile einzubeziehen, die der
Steuerpflichtige im wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Veräußerung erhalten
hat. Dazu zählen auch solche Güter, die dem Steuerpflichtigen von einem Dritten
zugewendet worden sind.
Der Spekulationsgewinn ist nach
§ 11 Abs. 1 EStG im Jahr des Zuflusses des Veräußerungserlöses zu versteuern.
Dabei sind in diesem Jahr abweichend von dem Zuflussprinzip des § 11 EStG auch
die sonstigen Vorteile zu berücksichtigen, die im wirtschaftlichen Zusammenhang
mit der Veräußerung stehen, aber in einem andern Kalenderjahr zugeflossen sind.
Fundstelle(n): EFG 2011 S. 52 Nr. 1 NWB-Eilnachricht Nr. 36/2010 S. 2848 StBW 2010 S. 825 Nr. 18 RAAAD-47990
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