Selbstständig ausgeübte Tätigkeit einer Prostituierten nicht gewerbesteuerpflichtig
Leitsatz
Auch nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten (Prostitutionsgesetz) vom
(BGBl I 2001, 3983) bleibt es dabei, dass die selbstständig ausgeübte Tätigkeit als Prostituierte keine gewerbliche und damit
gewerbesteuerpflichtige Tätigkeit i. S. d. § 2 Abs. 1 S. 1 und 2 GewStG i. V. m. § 15 EStG darstellt, sondern zu sonstigen
Einkünften nach § 22 Nr. 3 EStG führt (hier: Streitjahr 2006).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2011 S. 318 Nr. 4 QAAAD-47986
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.