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BFH 16.03.2010 VIII R 20/08, StuB 15/2010 S. 599

Nachträgliche Schuldzinsen nach Verkauf einer Beteiligung i. S. von § 17 EStG als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

Schuldzinsen für die Anschaffung einer im Privatvermögen gehaltenen Beteiligung i. S. von § 17 EStG, die auf Zeiträume nach Veräußerung oder Auflösung der Gesellschaft entfallen, können ab dem Veranlagungszeitraum 1999 wie nachträgliche Betriebsausgaben als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abgezogen werden ( Änderung der ständigen Rechtsprechung; Bezug: § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 Satz 1, § 17 Abs. 1 Satz 1, 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG 2001).

Praxishinweise

Damit vollzog der VIII. Senat des BFH jetzt die Änderung der Rechtsprechung, die er bereits in dem früheren Urteil vom NWB SAAAC-49685, Kurzinfo StuB 2007 S. 555, angedeutet hatte. Aufgrund der Absenkung der Beteiligungsschwelle in § 17 Abs. 1 EStG auf nur noch 10 % ab 1999 bzw. 1 % ab 2001 könne der Veranlassungszusammenhang der nachträglichen Schuld...