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Einkommensteuer | Anwendung des § 50d Abs. 3 EStG i. d. F. des JStG 2007
Das BMF hat am ein Schreiben veröffentlicht, das die Anwendung des § 50d Abs. 3 EStG i. d. F. des JStG 2007 verdeutlicht ( IV B 5 – S 2411/07/10016:005 – 2010/0374057).
Hierin werden nun die Tz. 4 und 10 des (BStBl I S. 446), das zur Anwendung des § 50d Abs. 3 EStG in der alten Fassung Stellung nimmt, neu gefasst. Die Tz. 4 bezieht sich auf die Entlastungsberechtigung ausländischer Gesellschaften, während die Tz. 10 die Sonderfälle des § 50d Abs. 3 Satz 4 EStG betrifft.