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LAG Mecklenburg-Vorpommern 21.10.2009 2 Sa 237/09, NWB 32/2010 S. 2520

Arbeitsrecht | Verschwiegenheitspflicht über Vergütungshöhe unzulässig

Arbeitgeber dürfen ihren Arbeitnehmern nicht durch eine Klausel im Arbeitsvertrag verbieten, miteinander über ihr Gehalt zu sprechen. Eine solche Klausel hindert den Arbeitnehmer unzulässigerweise daran, Verstöße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz im Rahmen der Lohngestaltung festzustellen und ggf. gegenüber dem Arbeitgeber geltend zu machen.

Anmerkung:

Die Revision zum BAG wurde zugelassen. Die Entscheidung steht im Gegensatz zu einer älteren Entscheidung des , DB 1976 S. 1112), das die Vereinbarung, Bezüge vertraulich zu behandeln, im Interesse des Betriebsfriedens für zulässig hielt. Ausnahmen gelten, wo der Arbeitnehmer zur Offenlegung seines Einkommens gegenüber Behörden verpflichtet ist.