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BVerfG 21.07.2010 1 BvR 420/09, NWB 32/2010 S. 2520

Familienrecht | Ausschluss des Vaters eines nichtehelichen Kindes von der elterlichen Sorge bei verweigerter Zustimmung der Mutter verfassungswidrig

Die Regelung, dass nicht miteinander verheiratete Eltern nur einverständlich die gemeinsame elterliche Sorge für ihr Kind tragen (§ 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB), anderenfalls die Mutter stets die alleinige Sorgerechtsinhaberin bleibt, ist wegen Verstoßes gegen das väterliche Elternrecht (Art. 6 Abs. 2 GG) verfassungswidrig. Das gilt auch für die notwendige Zustimmung der Mutter zur Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge auf den Vater (§ 1672 Abs. 1 BGB) bei dauerhaftem Getrenntleben der Eltern – außer in Fällen der (evidenten) Gefährdung des Kindeswohls. Beide Vorschriften setzen das Elternrecht des Vaters in unverhältnismäßiger Weise generell hinter das der Mutter zurück. Bereits der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte beurteilte den grundsätzlichen Ausschluss einer gerichtlichen Überprüfung der Zuweisung der Alleinsorge an die Mutter a...