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KSR Nr. 8 vom Seite 3

Zufluss von Kapitaleinnahmen aus Schneeballsystemen

Scheinrenditen sind zu versteuern

Joachim Moritz

Nach ständiger BFH-Rechtsprechung führen auch Gutschriften aus Schneeballsystemen zu Kapitaleinnahmen, sofern der Betreiber des Schneeballsystems auszahlungsbereit und auszahlungsfähig ist. Nunmehr hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung dahingehend ergänzt, dass es an der Leistungsbereitschaft des Betreibers fehlen kann, wenn er auf einen Auszahlungswunsch des Anlegers hin die sofortige Auszahlung ablehnt und stattdessen über anderweitige Zahlungsmodalitäten verhandelt.

Problemstellung

Seit den sog. „Ambros-Fällen” (vgl. , BStBl 1997 II S. 755; VIII R 12/96, BStBl 1997 II S. 761; v. - VIII R 35/00, BStBl 2001 II S. 646) hält der BFH daran fest, dass der Zufluss von Kapitaleinnahmen auch durch gesonderte Vereinbarung zwischen Schuldner und Gläubiger bewirkt werden kann, wonach der Betrag fortan aus einem anderen Rechtsgrund geschuldet sein soll (sog. Novation). Diese insbesondere für „Scheinrenditen” bei sog. „Schneeballsystemen” wichtigen Grundsätze hat der BFH auch in späteren Jahren wiederholt bekräftigt (, BStBl 2002 II S. 138; v. - VIII R 5/02, BStBl 2005 II S. 739; VIII R 81/03, BStBl 2005 II S. 746; v. - VIII R 36/04, BStBl 2009 II S. 190). Diese Rechtsprechung ha...