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Wie erstellt man einen Überschuldungsstatus?
Anforderungen im Rahmen des insolvenzrechtlichen Überschuldungsbegriffs
Seit dem am in Kraft getretenen Finanzmarktstabilisierungsgesetz (FMStG) liegt eine Überschuldung erst dann vor, wenn kumulativ eine negative Fortbestehensprognose sowie ein negativer Überschuldungsstatus unter Liquidationsprämisse verwirklicht sind. [i]Sikora, Wie erstellt man eine tragfähige Fortbestehensprognose?, NWB 4/2009 S. 232 Dies hat an sich die Fortbestehensprognose in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit gerückt, weil damit schon allein über eine positive Fortbestehensprognose das Vorliegen einer Überschuldung widerlegt werden kann. Nichtsdestotrotz weist allerdings auch der (früher noch allein) maßgebliche Überschuldungsstatus nach wie vor erhebliche Praxisrelevanz auf. So bildet im Fall einer negativen Fortbestehensprognose der Überschuldungsstatus das entscheidende Kriterium für das Vorliegen einer Überschuldung. Überdies verlangen vor allem Banken im Rahmen von Sanierungsverhandlungen auch bei positiver Fortbestehensprognose vielfach die ergänzende Vorlage eines Überschuldungsstatus. Zum Dritten stellt in jenen (Ausnahme-)Fällen, in denen schon a priori mit einem positiven Liquidationsvermögen gerechnet werden kann, überhaupt die vorrangige Erstellung des Überschuldungsstatus den sinnvolleren Weg d...