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Zwei Jahre MoMiG – ein Resümee
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2470Das MoMiG gehört zu den Gesetzesänderungen, die für erheblichen Beratungs- und Gestaltungsbedarf der Mandanten sorgen. Mit dem ist die Reform seit zwei Jahren in Kraft. Der BGH und die Instanzgerichte haben sich bereits mit den Neuregelungen beschäftigt. Schlussfolgerungen aus dieser Rechtsprechung für die Praxis werden hier nachgezeichnet und offene Fragen angesprochen.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in NWB 31/2010 S. 2470.
Unternehmergesellschaft, Musterprotokoll und Gesellschafterliste
[i]Unternehmergesellschaft ist ein ErfolgsmodellDie Unternehmergesellschaft hat sich durchgesetzt. Ihr Einsatz als Komplementär-Kapitalgesellschaft ist nach einer Entscheidung des KG Berlin möglich. Ihr Einsatz als Vorrats-UG bedarf wegen der rigiden Rechtsprechung zur Verwendung von Vorrats- und Mantelgesellschaften der Rechtfertigung. Zu achten ist auf eine unverzügliche Korrektur der Gesellschafterliste.
[i]Gründung der GmbH mit Musterprotokoll nur ohne jede Änderung zulässigÄnderungen vom Musterprotokoll sind ggf. aufwendig. Fraglich ist, ob sich Auseinandersetzungen mit dem Registergericht lohnen, weil u. U. letztendlich die allgemeinen Vorschriften für eine „normale” GmbH-Gründung zur Anwendung kommen. Nachträgliche Änderungen in der Geschäftsführung führen zu s...