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ESt-Vorauszahlungen prüfen und bei Bedarf senken lassen
Viele Selbständige merken derzeit, dass die Krise noch längst nicht ausgestanden ist, da die Umsätze schwach bleiben bzw. sich nicht wie erwartet entwickeln. Dennoch müssen sie i. d. R. Vorauszahlungen auf ihre Einkommensteuer leisten, die sich aber nach den Einkünften des letzten (Abschluss-)Jahres orientiert. Wenn jedoch absehbar ist, dass sich Einkommen bzw. Gewinn in diesem Jahr nicht so entwickelt wie gedacht, sollten Sie Ihren Mandanten raten, eine Herabsetzung der Vorauszahlungen beim Finanzamt zu beantragen. Sie können ihnen dabei helfen, eine schlüssige Argumentation (z. B. Ausfall wichtiger Kunden, rückläufige Umsätze) zu finden und gegenüber dem Finanzamt zu vertreten. Geben Sie dem Finanzamt im Zweifel auch eine aktuelle BWA mit.