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Umfang der Auskunftspflicht eines Insolvenzschuldners
Jeden Insolvenzschuldner trifft eine aktive Auskunftspflicht. Somit ist seine Pflicht, über alle das Insolvenzverfahren betreffende Verhältnisse Auskunft zu geben, nicht davon abhängig, dass das Insolvenzgericht oder der Insolvenzverwalter an ihn entsprechende Fragen stellt. Zu den insofern relevanten Umständen zählen auch solche, die eine Insolvenzanfechtung begründen können ( NWB EAAAD-39180).