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Track 26 | Fahrtenbuch: Nachträgliche Ergänzungen in einer Computerdatei
Das FG Berlin-Brandenburg hat übertriebenen Anforderungen an ein Fahrtenbuch eine klare Absage erteilt. Die Richter erkannten ein Fahrtenbuch an, das aus einer Kombination von handschriftlich geführten Aufzeichnungen in geschlossener Form mit nachträglich gefertigten Ergänzungen in einer Computerdatei bestand. Da die Finanzverwaltung nicht klein beigeben wollte, muss jetzt der BFH entscheiden.
Das Fahrtenbuch steht jetzt auf dem Themenplan. Hintergrund ist eine erfreuliche Entscheidung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg. Die Richter aus Cottbus haben den oft übertriebenen Anforderungen der Finanzverwaltung an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch eine klare Absage erteilt.
Im Streitfall hatte ein Gesellschafter-Geschäftsführer ein handschriftliches Fahrtenbuch geführt. So weit, so gut. Einige wenige Angaben fehlten allerdings. Zum Beispiel zum Zweck der Reise. Die fehlenden Angaben hatte der Geschäftsführer an seinem PC in einer Datei zusammengestellt. Er übernahm die Angaben aus seinem handschriftlich geführten Terminkalender. Und jetzt raten Sie mal: Genügte die Kombination aus handschriftlichem Fahrtenbuch und ergänzendem Computerausdruck de...