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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 25 | Solidaritätszuschlag: Erstattungsanspruch bei Auszahlung von Körperschaftsteuerguthaben

Die Frage, ob bei der ratenweise Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens ein Anspruch auf die Erstattung des Solidaritätszuschlags besteht, ist noch nicht abschließend entschieden. Jetzt ist endlich ein Verfahren hierzu beim BFH anhängig.

Der Solidaritätszuschlag führt auf mehreren Ebenen zu steuerlichen Problemen. Nicht nur die Verfassungsmäßigkeit steht derzeit auf dem Prüfstand. Noch nicht abschließend geklärt ist auch die Frage: Besteht bei der ratenweisen Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens ein Anspruch auf die Erstattung des Solidaritätszuschlags? Jetzt ist endlich ein Verfahren hierzu beim BFH anhängig. Wenn Sie es sich als Aktenzeichen notieren wollen: Es lautet .

Zum wurde das nach altem Recht bestehende Körperschaftsteuerguthaben festgestellt. Es wird grundsätzlich in zehn gleichen Jahresbeträgen im Zeitraum 2008 bis 2017 ausgezahlt. Eine Erstattung des Solidaritätszuschlags, der auf das Körperschaftsteuerguthaben entfällt, ist gesetzlich nicht vorgesehen. Dies verwundert, weil doch der Solidaritätszuschlag als Annexsteuer eigentlich das Schicksal der entsprechenden Hauptsteuer tei...