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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 02-03 | Außergewöhnliche Belastungen: Neue BMF-Schreiben zum Abzug von Unterhaltszahlungen

Das BMF hat in zwei aktuellen Schreiben zahlreiche Zweifelsfragen im Zusammenhang mit dem Abzug von Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastungen geklärt und die BFH-Rechtsprechung zu dieser Thematik aus den letzten Jahren umgesetzt. Wir informieren Sie insbesondere über Neuerungen bei der Opfergrenze, der Ermittlung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Unterhaltsempfängers und der Erwerbsobliegenheit bei Unterhaltszahlungen an Empfänger im Ausland.

Track 02 | Opfergrenze, eigene Einkünfte und Bezüge des Unterhaltsempfängers

Unterhaltszahlungen an bedürftige Personen sind nach § 33a Abs. 1 EStG unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen absetzbar. Pro unterstützter Person bis zu einem Höchstbetrag von 8.004 €.

Das Bundesfinanzministerium hat jetzt in zwei aktuellen Schreiben zahlreiche Zweifelsfragen im Zusammenhang mit Unterhaltszahlungen geklärt. Das BMF berücksichtigt dabei die BFH-Rechtsprechung der letzten Jahre. Schreiben Nummer eins enthält allgemeine Hinweise, die für alle Unterhaltsleistungen wichtig sind, das zweite Schreiben die Besonderheiten beim Unterhalt für Personen im Ausland. Die Verwaltungsanweisungen sind...