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Einkommensteuer | Fiktive Unterhaltsansprüche beim Kindergeld
Fiktive Unterhaltsansprüche sind bei der Ermittlung der Einkünfte und Bezüge eines Kindes nicht zu berücksichtigen. Dies hat das entschieden. Im Streitfall hatte die Tochter der Klägerin während ihrer Ausbildung ein Kind bekommen. Nach einer Unterbrechung wegen Mutterschutzes und Elternzeit hatte sie ihre Ausbildung fortgesetzt und im Januar 2009 erfolgreich beendet. Der Vater des Kindes, mit dem die Tochter der Klägerin weder verheiratet war noch zusammenlebte, hatte sich zwar verpflichtet, für sein Kind Unterhalt zu zahlen, nicht jedoch für die Kindesmutter. Die Familienkasse hob allerdings die Festsetzung des Kindergelds für die Tochter der Klägerin auf, da deren Einkünfte und Bezüge um einen eigenen fiktiven Unterhaltsanspruch ...