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Vertretungsberechtigung des Steuerberaters im Sozialversicherungsrecht
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB UAAAD-46375 Im Zusammenhang mit dem bereits seit 1935 geltenden Rechtsberatungsgesetzes (RBerG) und dem am in Kraft getretenen Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) ist strittig geworden, ob die steuerberatenden Berufe insbesondere im obligatorischen Anhörungsverfahren nach § 7a Abs. 1 Satz 2 SGB IV ihre Mandanten vertreten können.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in NWB 30/2010 S. 2399.
BGH-Rechtsprechung
Der BGH hat in zwei Urteilen v. - IX ZR 246/02 NWB IAAAC-00574 und v. - IX ZR 222/06 NWB ZAAAC-83198 zum alten Recht entschieden, dass ein Steuerberater bei sich aufdrängenden sozialversicherungsrechtlichen Fragen seinen Mandanten auffordern muss, einen mit der notwendigen Erfahrung ausgestatteten Rechtsanwalt aufzusuchen.
Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten
[i]Folge des Übergangs von RBerG auf RDG offen – SG Aachen erkennt auf unzulässige Rechtsberatung ...Dies liegt auf der Ebene des jüngsten nicht rechtskräftigen Urteils des SG Aachen v. - S 6 R 217/08 (anhängig bei dem LSG NRW unter Az. L 13 P 186/09), wonach die sozialversicherungsrechtliche Tätigkeit des Steuerberaters im Anhörungsverfahren grundsätzlich unzulässig ist, wenn er die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten wahrnimmt. Hierzu fehle es ihm, so das Gericht, an einer Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz, und es bestehe ebenfalls kein unmittelbarer Zusa...