Gesetze:
Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits
und der Republik Litauen andererseits - Protokoll Nr. 3
Erlass von nacherhobenen Eingangsabgaben
Leitsatz
Art. 30 des Protokolls Nr. 3 zum Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und
ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Litauen andererseits legt abschließend fest, wie zu verfahren ist, wenn
die Zollbehörden des Einfuhrlandes begründete Zweifel an der Richtigkeit einer Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 haben. Das
Ergebnis des von den Zollbehörden des Ausfuhrlandes durchzuführenden Nachprüfungsverfahrens ist im Rahmen des Art. 30 Abs.
6 des Protokolls Nr. 3 für die Zollbehörden des Einfuhrlandes bindend. Eine darüberhinausgehende Kompetenz zur Überprüfung
des Warenursprungs steht den Zollbehörden des Einfuhrlandes nicht zu.
Fundstelle(n): BAAAD-46244
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