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Aktuelle Entwicklungen bei § 3c Abs. 2 EStG
Grundfragen zur Anwendung des Halb- bzw. Teileinkünfteverfahrens
Was gilt zur Anwendung des § 3c Abs. 2 EStG bei Auflösungsverlusten?
Welche Auffassung vertritt die Finanzverwaltung zur Anwendung des § 3c Abs. 2 EStG bei Teilwertabschreibungen auf Darlehen?
Wie sieht demgegenüber die Meinung der Finanzgerichte aus?
Grundfragen zur Anwendung des Halb- bzw. Teileinkünfteverfahrens sind derzeit ständig Gegenstand der Rechtsprechung der Finanzgerichte. Zur Anwendung des § 3c Abs. 2 EStG bei Auflösungsverlusten in den Fällen einer ertraglosen Beteiligung hat der BFH in mehreren Entscheidungen Stellung genommen, während die Finanzgerichte sich mit der Frage beschäftigen, ob das Halb- bzw. Teilabzugsverbot nach § 3c Abs. 2 EStG auch bei Teilwertabschreibungen auf Gesellschafterdarlehen bzw. -forderungen einschlägig ist. Die neuere Rechtsprechung des BFH sowie der Finanzgerichte sind Gegenstand des folgenden Beitrags.
Ott, Kein Halbabzugsverbot nach § 3c Abs. 2 EStG bei Auflösungsverlusten, NWB JAAAD-42608
I. Anwendung des § 3c Abs. 2 EStG bei Auflösungsverlusten
1. BFH-Rechtsprechung zu § 3c Abs. 2 EStG und Nichtanwendungserlass vom
Nach dem wird bei der Liquidation einer Kapitalgesellschaft der Abzug von Erwerbsaufwand in Form von Betriebsvermö...