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Gesellschaftsrecht | Kündigungsschutz des Geschäftsführers im Anstellungsvertrag
Vertragspartner können bei einem Dienstvertrag vereinbaren, dass arbeitsrechtliche Regeln gelten sollen. Daher darf auch im Anstellungsvertrag des Geschäftsführers einer GmbH vereinbart werden, dass zu seinen Gunsten die materiellen Regeln des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) gelten sollen. Es ist sogar unerheblich, ob die GmbH mehr als zehn Mitarbeiter hat, wenn im Anstellungsvertrag zum Ausdruck kommt, dass der Kündigungsschutz „wie bei Arbeitnehmern” gelten soll. In einem solchen Fall ist aber durch Auslegung des Vertrags zu ermitteln, ob sich die Gesellschaft in Anlehnung an §§ 9 f. KSchG gegen Abfindung von dem Vertrag lösen kann.
Arbeitgeber, die mehr als zehn Vollzeit-Mitarbeiter haben, können einem Arbeitnehmer nach sechs Monaten Beschäftigungszeit nur kündigen, wenn betriebs-, verhaltens- oder personenbed...