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Lohnsteuer | Haftung des Arbeitgebers für die von einer Angestellten hinterzogene Lohnsteuer
Nach dem setzt der Haftungsausschluss nach § 42d Abs. 2 i. V. mit § 41c Abs. 4 EStG stets eine Korrekturberechtigung i. S. des § 41c Abs. 1 EStG voraus. Daran fehlt es, wenn eine Lohnsteuer-Anmeldung vorsätzlich fehlerhaft abgegeben worden war und dies dem Arbeitgeber zuzurechnen ist (§ 41c Abs. 1 Nr. 2 EStG).