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Einkommensteuer | Beurteilung gemischter Aufwendungen
Der Große Senat des NWB EAAAD-35188 seine Rechtsprechung zur Beurteilung gemischt (beruflich und privat) veranlasster Aufwendungen geändert und deshalb Aufwendungen für gemischt veranlasste Reisen in größerem Umfang als bisher zum Abzug als Betriebsausgaben oder Werbungskosten zugelassen. Unter Bezugnahme auf diese Rechtsprechung hat das zur steuerlichen Beurteilung gemischter Aufwendungen für alle Einkunftsarten und für die verschiedenen Arten der Gewinnermittlung Stellung genommen.
Werden gemischt veranlasste Aufwendungen geltend gemacht, kommt der Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen eine zentrale Bedeutung zu. Denn eine Aufteilung der Aufwendungen kommt nach Tz. 2 der Verwaltungs...