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Geplante Ergänzung der Entstrickungsnormen durch das JStG 2010
Der Gesetzgeber plant im Rahmen des JStG 2010 Ergänzungen bei den Entstrickungsnormen der § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG, § 12 KStG und der Betriebsaufgabe in § 16 Abs. 3 EStG. Durch die Neuregelung soll gesetzlich festgeschrieben werden, dass die Überführung von Wirtschaftsgütern in ausländische Betriebsstätten sowie die Betriebsverlegung eines Einzelunternehmens ins Ausland zur Entstrickung und damit zu einer Aufdeckung der stillen Reserven führen.
Hintergrund der geplanten Ergänzungen sind Urteile des BFH, in denen er die finale Entnahmetheorie zur Überführung von Wirtschaftsgütern in ausländische Betriebsstätten (, BStBl 2009 II S. 464) und die finale Betriebsaufgabetheorie zur Betriebsverlegung ins Ausland ( NWB KAAAD-35186und I R 28/08 NWB XAAAD-35173 ) aufgegeben hatte. Nach alter Rechtslage, d. h. vor Einführung der Entstrickungstatbestände, gab es für eine Aufdeckung der stillen Reserven bei der Überführung von Wirtschaftsgütern bzw. der Betriebsverlegung keine gesetzliche Grundlage. Dennoch hatte der BFH auf Grundlage der finalen Entnahme- und Betriebsaufgabetheorie in der Vergangenheit eine solche sofortige Realisation angenommen.
Mit den Entstrickungsnorme...