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NWB direkt Nr. 29 vom Seite 780

Statusfeststellung

Professor Dr. Hermann Plagemann

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB RAAAD-46042 Das Rundschreiben „Statusfeststellung von Erwerbstätigen” v. löste mit Wirkung zum die bisherigen Veröffentlichungen der Sozialversicherungsträger zu diesem Thema ab. Das Rundschreiben behandelt u. a. die in der Praxis wichtigen Sachbereiche: Einschaltung der Clearingstelle in Fällen obligatorischer Statusfeststellung, Statusbestimmung durch die Deutsche Rentenversicherung Bund sowie bei Gesellschafter-Geschäftsführern und Fachkräften im Gesundheitswesen.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in NWB 29/2010 S. 2317.

Nachforderung von Arbeitnehmeranteilen am Sozialversicherungsbeitrag

[i]Beginn der VersicherungspflichtJeder Auftraggeber sollte wissen, dass verspätet eingeleitete Statusfeststellungsverfahren, d. h. später als einen Monat nach der Beschäftigungsaufnahme, keinen späteren Beginn der Versicherungspflicht auslösen. Die Versicherungspflicht beginnt stets rückwirkend mit dem Eintritt in das festgestellte Beschäftigungsverhältnis – regelmäßig mit der Folge, dass Arbeitnehmeranteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag nicht mehr vom Beschäftigten nachgefordert werden können (§ 28g SGB IV).

Antrag und Entscheidung der Clearingstelle

[i]Antrag im NachhineinDer Antrag an die Clearingstelle kann auch im Na...