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BFH 30.08.2001 IV R 43/00

Einkommensteuer; | ,,Abfärberegelung'' des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG gilt auch bei Gewerbesteuerbefreiung

Übt eine PersGes neben einer freiberuflichen auch eine gewerbliche Tätigkeit aus, so ist die Tätigkeit auch dann infolge der ,,Abfärberegelung'' des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG insgesamt als gewerblich anzusehen, wenn die gewerbliche Tätigkeit von der GewSt befreit ist. Die GewSt-Befreiung erstreckt sich in solchen Fällen jedoch auch auf die Tätigkeit, die ohne die ,,Abfärbung'' freiberuflich wäre ().